Zumutbare, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der Besetzung oder des Veranstaltungsbeginns rechtfertigen keine Stornierung der Bestellung.
Ein Rücktritt von der Bestellung ist nur dann berechtigt, wenn es sich um unzumutbare, gravierende oder unsachliche Änderungen handelt, etwa dann, wenn ein angekündigter Solist/Headliner nicht auftritt oder die Veranstaltung verschoben wird.
Die Entscheidung ob eine Rückgabe möglich ist, trifft zunächst der Veranstalter. oeticket ist bei Veranstaltungen in Österreich lediglich Besorger, bei Veranstaltungen im Ausland lediglich Vermittler der Eintrittskarten.