Nein. Die Absage einer Veranstaltung ist nach den derzeit verlinkten Versicherungsbedingungen kein versichertes Ereignis.
Für die Rückerstattung bei einer abgesagten Veranstaltung gelten stattdessen die Informationen des Veranstalters beziehungsweise von oeticket. Wenn Sie zusätzlich aus einem persönlichen versicherten Grund, beispielsweise wegen einer Erkrankung, verhindert sind, kann dieser Grund unabhängig von der Absage versichert sein.
Aktuelle Bedingungen und Kontaktwege
- Versicherungsbedingungen (auf oeticket derzeit mit Stand März 2019)
- Erstattung online beantragen
- Allgemeine Fragen: contact@ergo-reiseversicherung.de oder +49 89 4166-1766
- Bearbeitungsstand eines Versicherungsfalls: ticketversicherung@tas-makler.de